Graustrom vs. Grünstrom, was zählt wirklich?
Die Herkunft des Stroms entscheidet über Förderfähigkeit, ESG-Bewertung und die Frage, ob eine steuerbare Last ökologisch sinnvoll ist. Ein Blick auf die Begriffe, und warum sie sich sauber trennen lassen.
Was die beiden Begriffe bedeuten
Grünstrom stammt aus erneuerbaren Quellen, Photovoltaik, Wind, Wasser, Biomasse. Graustrom ist der ungekennzeichnete Mix aus dem Netz, in dem auch fossile Erzeugung steckt. Physikalisch lässt sich ein einzelnes Elektron im Netz nicht „grün" oder „grau" färben; die Unterscheidung erfolgt bilanziell über Herkunftsnachweise, die das Umweltbundesamt im Herkunftsnachweisregister führt.
Warum die Herkunft den Unterschied macht
Für eine steuerbare Last ist die Frage zentral: Wird tatsächlich überschüssiger Solarstrom vor Ort verwertet, oder bezieht die Anlage Strom aus dem Netz, nur weil er gerade günstig ist? Nur im ersten Fall entsteht echte Sektorkopplung. Bei 21PV folgt die Last konsequent der eigenen Erzeugung: Sie schaltet zu, wenn die PV-Anlage mehr produziert, als eingespeist oder selbst verbraucht werden kann.
Das ist mehr als eine Definitionsfrage. Es entscheidet darüber, ob aus der Verwertung ein ökologischer Nutzen wird oder nur zusätzlicher Verbrauch. Verwertet wird der Überschuss, der sonst abgeregelt würde, Strom, der bereits erzeugt ist und ohne flexible Last verloren ginge.
Kurz gesagt
- Grünstrom ist bilanziell nachweisbarÜber Herkunftsnachweise, nicht über das einzelne Elektron.
- Steuerbare Last folgt der ErzeugungSie verwertet eigenen Überschuss, statt Graustrom zu beziehen.
- Herkunft entscheidet über ESGNur verwerteter Überschuss ist ein echter Klimabeitrag.
Bezug zur ESG-Bewertung
Mit der CSRD-Berichtspflicht (ESRS E1) rückt die Frage in den Vordergrund, wie Energie eingesetzt wird. Eine flexible Last, die ausschließlich Überschuss-Grünstrom verwertet und dessen Energie zusätzlich als Wärme zurückgewinnt, ist als Maßnahme berichtsfähig. 21PV-Gründer Lars Eichhorst, Elektromeister und Vorstand im Bitcoin Bundesverband, ist Co-Autor des ESG-Papers „BTC & ESG" des Bitcoin Bundesverbands (2025), das diese Einordnung wissenschaftlich aufarbeitet.
Quellen: Umweltbundesamt, Herkunftsnachweisregister · Bitcoin Bundesverband, „BTC & ESG", 2025 · EU-Richtlinie CSRD / ESRS E1.

