Hintergründe zur flexiblen Energieinfrastruktur
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Hintergründe, ausführlich.

Tiefer als der Überblick: ausführliche Beiträge zu Erlöslogik, Regulatorik und der Verwertung von PV-Überschuss, quellengestützt aufbereitet.

Grundlagen

Graustrom vs. Grünstrom, was zählt wirklich?

Die Herkunft des Stroms entscheidet über Förderfähigkeit, ESG-Bewertung und die Frage, ob eine steuerbare Last ökologisch sinnvoll ist. Ein Blick auf die Begriffe, und warum sie sich sauber trennen lassen.

Stromfluss und Sektorkopplung

Was die beiden Begriffe bedeuten

Grünstrom stammt aus erneuerbaren Quellen, Photovoltaik, Wind, Wasser, Biomasse. Graustrom ist der ungekennzeichnete Mix aus dem Netz, in dem auch fossile Erzeugung steckt. Physikalisch lässt sich ein einzelnes Elektron im Netz nicht „grün" oder „grau" färben; die Unterscheidung erfolgt bilanziell über Herkunftsnachweise, die das Umweltbundesamt im Herkunftsnachweisregister führt.

Warum die Herkunft den Unterschied macht

Für eine steuerbare Last ist die Frage zentral: Wird tatsächlich überschüssiger Solarstrom vor Ort verwertet, oder bezieht die Anlage Strom aus dem Netz, nur weil er gerade günstig ist? Nur im ersten Fall entsteht echte Sektorkopplung. Bei 21PV folgt die Last konsequent der eigenen Erzeugung: Sie schaltet zu, wenn die PV-Anlage mehr produziert, als eingespeist oder selbst verbraucht werden kann.

Das ist mehr als eine Definitionsfrage. Es entscheidet darüber, ob aus der Verwertung ein ökologischer Nutzen wird oder nur zusätzlicher Verbrauch. Verwertet wird der Überschuss, der sonst abgeregelt würde, Strom, der bereits erzeugt ist und ohne flexible Last verloren ginge.

Kurz gesagt

  • Grünstrom ist bilanziell nachweisbarÜber Herkunftsnachweise, nicht über das einzelne Elektron.
  • Steuerbare Last folgt der ErzeugungSie verwertet eigenen Überschuss, statt Graustrom zu beziehen.
  • Herkunft entscheidet über ESGNur verwerteter Überschuss ist ein echter Klimabeitrag.

Bezug zur ESG-Bewertung

Mit der CSRD-Berichtspflicht (ESRS E1) rückt die Frage in den Vordergrund, wie Energie eingesetzt wird. Eine flexible Last, die ausschließlich Überschuss-Grünstrom verwertet und dessen Energie zusätzlich als Wärme zurückgewinnt, ist als Maßnahme berichtsfähig. 21PV-Gründer Lars Eichhorst, Elektromeister und Vorstand im Bitcoin Bundesverband, ist Co-Autor des ESG-Papers „BTC & ESG" des Bitcoin Bundesverbands (2025), das diese Einordnung wissenschaftlich aufarbeitet.

Quellen: Umweltbundesamt, Herkunftsnachweisregister · Bitcoin Bundesverband, „BTC & ESG", 2025 · EU-Richtlinie CSRD / ESRS E1.

Praxis

PV-Überschuss: einspeisen oder verwerten?

Die PV-Capture-Rate ist von 0,98 (2022) auf 0,54 (2025) gefallen. Was das für Anlagenbetreiber bedeutet, und welche Wege es gibt, Überschuss vor Ort zu nutzen, statt ihn zu verschenken.

Freiflächen-PV-Anlage

Der Marktwert von Solarstrom sinkt

Die Capture-Rate (Marktwertfaktor) beschreibt, welchen Anteil des durchschnittlichen Börsenstrompreises Solarstrom tatsächlich erlöst. Sie ist gefallen, weil viel PV-Leistung gleichzeitig einspeist, zur Mittagszeit, wenn ohnehin Überangebot herrscht. Je mehr Anlagen ans Netz gehen, desto stärker drücken sie in genau diesen Stunden den Preis. Das Ergebnis: ausgerechnet wenn am meisten produziert wird, ist der Strom am wenigsten wert.

Negative Preise und das Solarspitzengesetz

2025 gab es 573 Stunden mit negativen Strompreisen, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. In solchen Stunden zahlt man im Zweifel dafür, einspeisen zu dürfen. Das Solarspitzengesetz hat zudem die Vergütung in negativen Preisphasen gestrichen. Für Betreiber heißt das konkret: Überschuss, der nur ins Netz gedrückt wird, kann zur Belastung statt zur Einnahme werden.

Drei Entwicklungen, ein Muster

  • Capture-Rate fällt0,98 (2022) → 0,54 (2025), der Marktwert von PV-Strom halbiert sich.
  • Negative Preise häufen sich573 Stunden 2025, Tendenz steigend.
  • Vergütung entfälltSolarspitzengesetz: keine Vergütung mehr in negativen Stunden.

Welche Wege es gibt

Überschuss lässt sich auf mehreren Wegen vor Ort halten: Ein Speicher verschiebt Energie zeitlich und optimiert die Eigenversorgung, bis seine Kapazität erschöpft ist. Eine steuerbare Last verwertet, was darüber hinaus anfällt: Sie wandelt Überschuss sekundenschnell in digitalen Wert und nutzbare Wärme (55–75 °C). Rund 95 % der eingesetzten Energie werden dabei als Prozesswärme zurückgewonnen. Beide Bausteine konkurrieren nicht, sondern ergänzen sich, der Speicher deckt die Spitze ab, die steuerbare Last den Rest.

Hinzu kommt die regulatorische Seite: Nach §13k EnWG („Nutzen statt Abregeln") können zuschaltbare Lasten im Netzengpassmanagement vergütet werden. Steuerbare Last wird so zur netzdienlichen Flexibilitätsressource, ohne zusätzliche Infrastruktur am Standort.

Was das für Ihren Standort bedeutet

Ob sich eine Verwertung lohnt, hängt vom Überschussprofil, vom Wärmebedarf und vom Netzanschluss ab, das ist immer standortabhängig. Feste Renditeversprechen wären unseriös. Der PV-Mining-Check gibt eine erste, qualitative Eignungseinschätzung; die belastbare Bewertung liefert die individuelle Standortanalyse durch unseren Elektromeister-Betrieb.

Quellen: Modo Energy, PV-Capture-Rate 2025 · Bundesnetzagentur / SMARD, negative Strompreise 2025 · HS Mittweida / Deutsche Telekom MMS, Wärmerückgewinnung & Reaktionszeiten, 2025.

Regulatorik

Warum sich das Strommarktdesign gegen ungenutzten Überschuss dreht

Deutschland bleibt ein Energy-Only-Markt: Der Preis entsteht am Spotmarkt. Drei regulatorische Mechaniken sorgen dafür, dass reines Einspeisen an Wert verliert, während flexible Verbraucher zunehmend belohnt werden.

Strommarkt und Erzeugung

Der Markt stützt Erzeugung nur noch asymmetrisch

Erneuerbare werden heute nicht mehr rein administrativ vergütet, sondern marktintegriert. Kern ist die gleitende Marktprämie nach EEG §23a in Verbindung mit Anlage 1: Sie ist die Differenz aus anzulegendem Wert und energieträgerspezifischem Marktwert, Untergrenze null. Fällt der Marktwert unter den Förderwert, stützt die Prämie nach oben; liegt er darüber, entfällt sie. Das ist eine bewusst einseitige Absicherung, Vermarktungs-, Profil- und Bilanzierungsrisiken bleiben bei der Anlage. Sinkt der Marktwert von Solarstrom strukturell, weil viel Leistung gleichzeitig zur Mittagszeit einspeist, federt die Prämie das nicht vollständig ab.

Negative Preise: §51 EEG greift

Für Phasen mit negativen Börsenpreisen enthält das EEG mit §51 eine eigene Vergütungsbegrenzung. Die Reform Anfang 2025 hat diese Logik geschärft: Direktvermarktung wurde ausgeweitet und die Vergütung in negativen Preiszeiten angepasst. Systemisch ist das folgerichtig, das Fördersystem soll nicht ungebremst gegen die Marktsignale weiterlaufen. Für Betreiber heißt es: Wer Überschuss nur ins Netz drückt, trägt das Risiko der Stunden, in denen Einspeisen nichts oder weniger als nichts bringt.

Der Gesetzgeber baut Flexibilitätsmärkte

Parallel entsteht kein einzelner Flex-Markt, sondern ein Bündel von Instrumenten, das flexible Verbraucher adressiert. Sie verschieben den Wert weg vom bloßen Einspeisen, hin zum Reagieren auf Netz und Preis:

  • §41a EnWG, dynamische TarifeSeit 2025 müssen Lieferanten zeitvariable Tarife anbieten, das Schlüsselsignal für verbrauchsseitige Flexibilität.
  • §14a EnWG, netzorientierte SteuerungSteuerbare Verbrauchseinrichtungen erhalten seit 2025 zeitvariable Netzentgeltoptionen.
  • §12h EnWG, MomentanreserveMarktgestützte Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen, gestartet im Januar 2026.
  • §13k EnWG, Nutzen statt AbregelnZuschaltbare Lasten werden im Netzengpassmanagement vergütet, ohne zusätzliche Infrastruktur am Standort.

Kurz gesagt

  • Einspeisen verliert an WertAsymmetrische Marktprämie plus §51 EEG: in Überschuss- und Negativstunden bleibt das Risiko bei der Anlage.
  • Flexibilität wird belohnt§41a, §14a, §12h und §13k bauten Schritt für Schritt Märkte für steuerbare Verbraucher auf.
  • Steuerbare Last sitzt auf der LinieWer Überschuss vor Ort in digitalen Wert und Wärme wandelt, folgt genau dieser Marktrichtung.

Was das für Ihren Standort bedeutet

Die Richtung des Marktdesigns ist eindeutig: Wert entsteht zunehmend nicht durch das reine Einspeisen, sondern durch flexibles Reagieren auf Netz und Preis. Eine steuerbare Last, die überschüssigen Solarstrom sekundenschnell verwertet, ist genau die Ressource, die diese Instrumente adressieren. Ob und wie stark sich das an einem konkreten Standort lohnt, hängt vom Überschussprofil, vom Wärmebedarf und vom Netzanschluss ab, das ist immer standortabhängig. 21PV-Gründer Lars Eichhorst, Elektromeister und Vorstand im Bitcoin Bundesverband, ordnet diese Regulatorik aus erster Hand ein.

Quellen: EnWG §§12h, 13k, 14a, 14c, 41a · EEG §23a i. V. m. Anlage 1, §51 · Bundesnetzagentur, Strommarktdesign & Flexibilität, Stand 2026.

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