Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
21PV GmbH
Berger Straße 2
82319 Starnberg
Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Registergericht: Amtsgericht München
HRB: 309061
Geschäftsführer: Lars Eichhorst, Luca Infeld
USt-IdNr.: DE460555357
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der 21PV GmbH („Auftragnehmer"/„Verkäufer") und ihren Kunden („Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Diese AGB gelten insbesondere für Beratung, Planung, Lieferung von Mining-Hardware, Installation, Integration technischer Systeme, Projektumsetzung sowie technische Dienstleistungen.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(1) Angebote der 21PV GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Annahme eines Angebots zustande.
(3) Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Hardwarelieferungen erfolgen grundsätzlich gegen 100 % Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Projektleistungen werden gemäß vereinbarten Meilensteinzahlungen abgerechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die 21PV GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen sowie Leistungen auszusetzen oder Lieferungen zurückzuhalten.
Die 21PV GmbH behält sich vor, vereinbarte Preise anzupassen, wenn sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung wesentliche Änderungen ergeben, insbesondere durch:
(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich gemäß DAP (Delivered At Place) Incoterms® 2020.
(2) Alternativ können DDP, FCA oder EXW vereinbart werden.
(3) Die Gefahr geht gemäß den vereinbarten Incoterms auf den Käufer über.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Verzögerungen durch Lieferanten, Logistik, Zoll, Lieferengpässe bei Vorlieferanten oder höhere Gewalt verlängern Lieferfristen angemessen.
(3) Bei Lieferverzug haftet die 21PV GmbH ausschließlich nach Maßgabe des § 13 dieser AGB.
Der Kunde stellt geeignete Zufahrten, Hebezeuge, Stromversorgung, Kühlung, Internetanbindung sowie ausreichende Stellflächen bereit.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller baurechtlichen, brandschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen am Aufstellungsort verantwortlich.
Schäden oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Vorbereitung des Standorts gehen nicht zu Lasten der 21PV GmbH.
Netzanschlüsse unterliegen den Vorgaben der Netzbetreiber sowie technischen Regelwerken.
Änderungen oder zusätzliche Anforderungen durch Netzbetreiber oder Behörden können Projektanpassungen und Mehrkosten verursachen und stellen keinen Sachmangel dar.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der 21PV GmbH.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen und Mängel schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verschleißteile, insbesondere Lüfter und Netzteile, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
ASIC-Mininggeräte unterliegen herstellerbedingten Serienstreuungen.
Abweichungen innerhalb der Herstellertoleranzen stellen keinen Sachmangel dar.
(1) Die 21PV GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die 21PV GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insgesamt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrages begrenzt.
(4) Ausgeschlossen sind insbesondere:
Die 21PV GmbH garantiert keine Mining-Erträge, Bitcoin-Preise, Difficulty-Entwicklungen oder Amortisationszeiten.
Energieverfügbarkeit, Redispatch-Maßnahmen oder Netzrestriktionen liegen außerhalb des Einflussbereichs der 21PV GmbH.
Die entstehende Wärme ist ein Nebenprodukt des Mining-Betriebs. Eine konstante Wärmeleistung wird nicht garantiert.
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.
Die Abnahmefiktion gilt nicht bei offenkundigen Mängeln, die eine Inbetriebnahme unmöglich machen.
(1) Kündigt der Kunde einen Auftrag ohne wichtigen Grund nach Vertragsschluss, bleiben bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten zahlbar.
(2) Zusätzlich ist eine Stornopauschale zu zahlen:
(3) Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der 21PV GmbH vorbehalten.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde stellt Stromanschlüsse, Internetanbindung, Fundamentflächen, Kühlung, Zugang zum Standort sowie erforderliche Genehmigungen bereit.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen vollständig zu Lasten des Kunden und berechtigen die 21PV GmbH zur Anpassung von Terminen und Preisen.
Der Kunde versichert, dass die gelieferten Produkte nicht in sanktionierte Länder oder an sanktionierte Personen weitergegeben werden.
Planungsunterlagen, Konzepte und Berechnungen bleiben geistiges Eigentum der 21PV GmbH und dürfen nur für das vereinbarte Projekt verwendet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, installierte Anlagen angemessen gegen Feuer, Diebstahl und Betriebsunterbrechung zu versichern.
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Lieferkettenstörungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Energieengpässe oder regulatorische Änderungen, befreien die Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich der Sitz der 21PV GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.