Firmenangaben
21PV GmbH
Berger Straße 2
82319 Starnberg
Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Registergericht: Amtsgericht München
HRB: 309061
Geschäftsführer:
Lars Eichhorst
Luca Infeld
USt-IdNr.: DE460555357
Stand der AGB: März 2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der 21PV GmbH(„Auftragnehmer“/„Verkäufer“) und ihren Kunden („Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14BGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklichschriftlich zugestimmt wurde.
(4) Diese AGB gelten insbesondere für Beratung, Planung, Lieferung vonMining-Hardware, Installation, Integration technischer Systeme,Projektumsetzung sowie technische Dienstleistungen.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote der 21PV GmbH sindfreibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Annahme einesAngebots zustande.
(3) Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
1. Auftragsbestätigung
2. Angebot / Leistungsbeschreibung
3. diese AGB.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich nettozuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Hardwarelieferungen erfolgen grundsätzlich gegen 100 % Vorkasse, sofernnichts anderes vereinbart wurde.
(3) Projektleistungen werden gemäß vereinbarten Meilensteinzahlungenabgerechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die 21PV GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288BGB zu verlangen sowie Leistungen auszusetzen oder Lieferungen zurückzuhalten.
§4 Preisvorbehalt
Die 21PV GmbH behält sich vor, vereinbartePreise anzupassen, wenn sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung wesentlicheÄnderungen ergeben, insbesondere durch:
- Änderungen von Herstellerpreisen
- Wechselkursschwankungen
- neue Zölle oder Abgaben
- erhebliche Änderungen der Transportkosten.
§5 Lieferung, Incoterms und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlichgemäß DAP (Delivered At Place) Incoterms® 2020.
(2) Alternativ können DDP, FCA oder EXW vereinbart werden.
(3) Die Gefahr geht gemäß den vereinbarten Incoterms auf den Käufer über.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
§6 Lieferfristen
(1) Lieferfristen sind unverbindlich,sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Verzögerungen durch Lieferanten, Logistik, Zoll, Lieferengpässe beiVorlieferanten oder höhere Gewalt verlängern Lieferfristen angemessen.
(3) Bei Lieferverzug haftet die 21PV GmbH ausschließlich nach Maßgabe des §13 dieser AGB.
§7 Transport-, Montage- und Installationsrisiken
Der Kunde stellt geeignete Zufahrten,Hebezeuge, Stromversorgung, Kühlung, Internetanbindung sowie ausreichendeStellflächen bereit.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller baurechtlichen, brandschutzrechtlichenund sicherheitstechnischen Anforderungen am Aufstellungsort verantwortlich.
Schäden oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Vorbereitung des Standortsgehen nicht zu Lasten der 21PV GmbH.
§8 Netzanschluss und regulatorische Anforderungen
Netzanschlüsse unterliegen den Vorgaben derNetzbetreiber sowie technischen Regelwerken.
Änderungen oder zusätzliche Anforderungen durch Netzbetreiber oder Behördenkönnen Projektanpassungen und Mehrkosten verursachen und stellen keinenSachmangel dar.
§9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zurvollständigen Bezahlung Eigentum der 21PV GmbH.
§10 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich gemäß§377 HGB zu untersuchen und Mängel schriftlich anzuzeigen.
§11 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monateab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verschleißteile, insbesondere Lüfter und Netzteile, beträgt dieGewährleistungsfrist 6 Monate.
§12 Besonderheiten bei Mining-Hardware
ASIC-Mininggeräte unterliegenherstellerbedingten Serienstreuungen.
Abweichungen innerhalb der Herstellertoleranzen stellen keinen Sachmangel dar.
§13 Haftung
(1) Die 21PV GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die 21PV GmbH nur bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf denvorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insgesamt auf denNetto-Auftragswert des jeweiligen Vertrages begrenzt.
(4) Ausgeschlossen sind insbesondere:
- entgangene Mining-Erträge
- entgangener Gewinn
- Betriebsunterbrechungsschäden
- Schäden durch Difficulty-Änderungen
- Schäden durch Kursschwankungen oder Halving-Effekte
- Schäden durch Netzrestriktionen oder Energieengpässe.
§14 Wirtschaftliche Ergebnisse von Mining-Systemen
Die 21PV GmbH garantiert keineMining-Erträge, Bitcoin-Preise, Difficulty-Entwicklungen oderAmortisationszeiten.
§15 Energieverfügbarkeit und Netzrestriktionen
Energieverfügbarkeit, Redispatch-Maßnahmenoder Netzrestriktionen liegen außerhalb des Einflussbereichs der 21PV GmbH.
§16 Nutzung von Mining-AbwärmeDie entstehende Wärme ist ein Nebenproduktdes Mining-Betriebs. Eine konstante Wärmeleistung wird nicht garantiert.
§17 AbnahmeLeistungen gelten als abgenommen, wenn der
Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängelschriftlich rügt.
Die Abnahmefiktion gilt nicht bei offenkundigen Mängeln, die eineInbetriebnahme unmöglich machen.
§18 Kündigung / Stornierung
(1) Kündigt der Kunde einen Auftrag ohnewichtigen Grund nach Vertragsschluss, bleiben bereits erbrachte Leistungensowie angefallene Kosten zahlbar.
(2) Zusätzlich ist eine Stornopauschale zu zahlen:
- 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts bei Hardwarebestellungen
- 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts bei Dienstleistungen.
(3) Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der 21PV GmbH vorbehalten.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlichgeringerer Schaden entstanden ist.
§19 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Stromanschlüsse,Internetanbindung, Fundamentflächen, Kühlung, Zugang zum Standort sowieerforderliche Genehmigungen bereit.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkunggehen vollständig zu Lasten des Kunden und berechtigen die 21PV GmbH zurAnpassung von Terminen und Preisen.
§20 Exportkontrolle und Sanktionen
Der Kunde versichert, dass die geliefertenProdukte nicht in sanktionierte Länder oder an sanktionierte Personenweitergegeben werden.
§21 Nutzungsrechte an Planungsunterlagen
Planungsunterlagen, Konzepte undBerechnungen bleiben geistiges Eigentum der 21PV GmbH und dürfen nur für dasvereinbarte Projekt verwendet werden.
§22 Versicherungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, installierteAnlagen angemessen gegen Feuer, Diebstahl und Betriebsunterbrechung zuversichern.
§23 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondereStreiks, Lieferkettenstörungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten,Energieengpässe oder regulatorische Änderungen, befreien die Parteienvorübergehend von ihren Leistungspflichten.
§24 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zurVertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.
§25 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVOverarbeitet.
§26 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand undErfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich der Sitz der21PV GmbH.
§27 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksamsein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die demwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.